Grundregeln im Umgang mit Klienten
1. Die Willensfreiheit des Klienten bleibt unangetastet. Insbesondere üben wir keinerlei Druck aus, Sitzungen bei uns zu beginnen oder fortzusetzen. Es liegt in der Verantwortung und freien Entscheidung des Klienten, die Behandlungen jederzeit abzubrechen oder fortzusetzen. Klienten dürfen nicht getäuscht, manipuliert oder subtil beeinflusst werden, z.B. durch unaufgefordert vorgelegte oder ausgehändigte Dankesschreiben, Zeitungsartikel etc. Der Heiler darf den Klienten nicht durch eine vorher festgelegte Anzahl von Sitzungen an sich binden. Diese Regel soll verhindern, dass ein Abhängigkeitsverhältnis entsteht.
2. Wir sind unserer Verantwortung gegenüber dem Klienten bewusst in allem, was wir sagen, schreiben, tun oder unterlassen.
3. Niemals versprechen wir Heilung oder auch nur Linderung. Durch die Einhaltung dieser Regel schützt sich der Heiler vor allem vor rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland, Österreich und den meisten Schweizer Kantonen ergeben. Darüber hinaus soll der Klient nicht durch Erfolgsversprechen – oder Aussagen, die als solche interpretiert werden können in Abhängigkeit gebracht werden.
4. Der Begriff „Heilen“ ist in Deutschland klar geregelt. Wenn auf der folgenden Seite der Begriff „Heilen“ und „Heilung“ verwendet wird, ist damit nicht die Heilung im medizinischen Sinne gemeint, sondern das Aktivieren der Selbstheilungskräfte.
5. Wir ermahnen meine Klienten, ihre Hoffnung keinesfalls allein auf uns zu setzen. Der Klient soll bestärkt werden in seinem Vertrauen auf seine Selbstheilungskräfte. Der Heiler soll sich nur als Wegbegleiter des Klienten verstehen und dies ihm gegenüber auch deutlich zum Ausdruck bringen. Seine Tätigkeit soll nicht als Einsatz für ärztliche oder heilpraktische Behandlung präsentiert werden.
6. Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht das Bemühen, Klienten mit Geduld, Einfühlsamkeit und Anteilnahme zu begegnen. Dieses Gebot drückt für Heiler eine Selbstverständlichkeit aus. Allerdings gibt es Grenzen des Zumutbaren. Auch von einem Heiler kann nicht verlangt werden, dass er seine Zeit und Kraft ohne Rücksicht auf sich selbst zur Verfügung stellt
7. Wir klären Klienten darüber auf, dass meine Tätigkeit der Aktivierung seiner Selbstheilungskräfte dient und nicht die Tätigkeit des Arztes/Heilpraktikers ersetzt. Darauf weisen wir entweder durch einen in dem Behandlungsraum gut sichtbaren Aushang hin oder vor der Behandlung durch Übergabe eines schriftlichen Hinweises, den der Klient zu unterzeichnen hat. Beim ersten Kontakt, spätestens beim ersten Zusammentreffen muss der Klient über den voraussichtlichen Ablauf der Sitzungen, deren Dauer sowie das eventuelle Honorar in Kenntnis gesetzt werden. Fragen sollen direkt und ohne Ausflüchte beantwortet werden. Über unvorhersehbare Änderungen von Sitzungsverläufen wird der Klient vorweg informiert und ihm die Zustimmung oder Ablehnung freigestellt.
II. Richtlinien für Honorare und Dauer der Behandlung
1.Meine Bereitschaft zu helfen richtet sich nicht nach der Zahlungsfähigkeit meiner Klienten. Die Hilfsbereitschaft des Heilers soll nicht von den finanziellen Möglichkeiten des Klienten abhängen. Es ist Heilern aber nicht generell zuzumuten, nur unentgeltlich zu arbeiten – insbesondere dann nicht, wenn sie hauptberuflich tätig und auf Einnahmen angewiesen sind. Beim Honorar und Rücksichtnahme auf sozial schwache Klienten gelten geringere Preise.
2. Die vom DHG empfohlenen Honorarrichtlinien werden von mir beachtet. Im Allgemeinen soll nur die für Heil Behandlungen oder Massagen aufgewendete Zeit abgerechnet werden. Dabei soll der Höchstbetrag von € 80,- in der Regel nicht überschritten werden. Unter diese Richtlinie fallen auch telefonische Sitzungen.
Bei einer Heil oder Reikibehandlung kann man den genauen Ablauf im Voraus nie genau bestimmen. So kann es zum Beispiel sein, das einige Blockaden aufgelöst und die Selbstheilungskräfte schon nach kurzer Zeit aktiviert werden, der Körper des Klienten recht schnell in die Erholungsphase einkehrt. Aus diesem Grund rechne ich jede Behandlung, die in der Regel zwischen 40 oder 90 Minuten dauert, mit einem Energieausgleich von € 80,- ab unabhängig davon wieviel Zeit in Anspruch genommen wird. (Vorgespräche werden der Behandlungszeit nicht angerechnet)
3.Ich rechne nur Tätigkeiten ab, die in Gegenwart des Klienten erfolgen. Abrechenbar sind demnach nicht: Fernheilung, Fürbitte in Abwesenheit des Klienten. Denn beides sind Leistungen, deren Häufigkeit und Dauer der Klient nicht zuverlässig kontrollieren kann. Daher fallen telefonische Sitzungen nicht unter dieses Verbot. Für den Fall, dass ein Klient einen vereinbarten Sitzungstermin nicht wahrgenommen hat, darf keine Gebühr verlangt werden.
4.Ich verlange niemals Vorkasse.
Mit Vorkasse sind auch unbare Zahlungen gemeint, z.B. per Scheck oder Kreditkarte.
III.Unser Verhältnis zu anerkannten Heilberufen
1.Ich bemühe mich um eine gute Beziehung zu allen in Heilberufen Tätigen und um Zusammenarbeit mit ihnen. Der Heiler soll Ärzte und sonstige Heilberufe nicht verunglimpfen. Soweit möglich, strebt er Austausch mit Vertretern anderer Heilberufe an.
2. Es wird meinerseits nicht diagnostiziert, untersucht, therapiert oder sonst Heilkunde im gesetzlich definierten Sinne ausgeübt. Medikamente (auch Bachblüten, Tees usw.) werden weder empfohlen noch verordnet, noch verabreicht..Wir weisen darauf hin, dass die medizinische Betreuung weiterhin in die Hand des Arztes/Heilpraktikers gehört; d.h. dass ich auch nicht abrate von: Arztbesuchen, Medikamenteneinnahme, Therapien oder operativen Eingriffen. Der Heiler sollte nicht den Eindruck erwecken, als könne er Krankheiten zuverlässig und präzise erkennen. Allerdings erhalten viele Heiler intuitive Eindrücke über Art und Ursache von Beschwerden (z.B. über Aurasehen und – fühlen). Daher sollten sie Hinweise nur in allgemeiner Frageform geben (z.B. Haben Sie sich schon ärztlich untersuchen lassen?“). Ebenso vermeiden sollten Heiler den Eindruck, als übten sie Therapie in dem Sinne aus, dass sie bestimmte Leiden kurieren. Heiler behandeln keine Krankheiten – sie betreuen Kranke. Dabei zielen sie nicht auf die Beseitigung konkreter Symptome oder zugrunde liegender Körperschäden, sondern unterstützen den Klienten bei der Aktivierung seiner Selbstheilungskräfte.Als Ausübung von „Heilkunde“ betrachtet der deutsche Gesetzgeber „jede Berufs oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird“ (Heilpraktikergesetz § 1 (2)). (Nach der Auslegung der Gerichte genügt es, dass bei Klienten ein entsprechender Eindruck hervorgerufen wird.)In Österreich gilt jede „in Bezug auf eine größere Zahl von Menschen gewerbemäßig ausgeübte Tätigkeit, die den Ärzten vorbehalten ist“, als strafbar, wenn sie „ohne die zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderliche Ausbildung“ vorgenommen wird (§ 184 des österreichischen Strafgesetzbuchs); zu solchen Tätigkeiten rechnen das Ärztegesetz und weitere Nebengesetze die Untersuchung, Diagnose und Behandlung von Patienten. Eine ähnliche Rechtsauffassung herrscht in jenen Schweizer Kantonen vor, die die Ausübung von Heilkunde nur „Medizinalpersonen“ vorbehalten.
Ich verwende keine irreführenden Titel und falsche Berufsbezeichnungen. Der Klient darf vom Heiler nicht den Eindruck erhalten, das dieser etwas darstellt, was er nicht ist. Ein falscher Eindruck kann z.B. durch das Tragen typischer Berufskleidung (weißer Kittel), das Führen gekaufter Titel oder eines akademischen Grades ohne Erlaubnis entstehen.
IV. Toleranz
Grundsätzlich respektiere ich alle Kollegen, die im Rahmen dieser Richtlinien auf einer anderen Überzeugungsgrundlage arbeiten als ich. Kein Heiler darf einen anderen aus weltanschaulichen Gründen verunglimpfen oder diffamieren. Davon unberührt bleibt das Recht auf freie Meinung; eigene Überzeugungen sollen aber in sachlicher Form vorgebracht werden, ohne persönliche Beleidigungen.
V. Werbung
Jedwede Werbung geschieht mit der gebotenen Zurückhaltung und sollte in erster Linie der Information der Klienten dienen. Werbung sollte z.B. nicht enthalten: Erfolgsversprechen; Verunglimpfungen anderer Methoden, Kollegen oder Vertreter anderer Heilberufe; Hinweise auf Dankschreiben, Auszeichnungen und Spezialisierungen auf bestimmte Krankheiten; sonstige irreführende Aussagen.
VI. Schweigepflicht
Alle mir von Klienten anvertrauten persönlichen Informationen behandeln wir streng vertraulich. Einer Weitergabe in anonymisierter Form (d.h. ohne Angabe von Personalien) steht nichts entgegen – zum Beispiel im Rahmen des Informationsaustauschs mit Kollegen oder Angehörigen anderer Heilberufe.
VII. Auskunftspflicht
Im Rahmen der Schweigepflicht bin ich bereit, der Ethikkommission des DGH alle Details meiner Tätigkeit offen zu legen. Diese Regel ist notwendig, damit bei Bedarf die Einhaltung des Kodex überprüft werden kann.
VIII. Unterstützung der Ethik-Kommission
Wenn mir Verstöße gegen den Verhaltenskodex bekannt werden, weise ich den betreffenden Heiler in angemessener Form darauf hin. In solchen Fällen kann ich aber auch die „Ethik-Kommission“ um Hilfe und/oder Unterstützung bitten.
Dieser Kodex samt Erläuterungen wurde vom Vorstand des DGH am 24.9.1995 beschlossen und am 14.2.1998, sowie am 8.5.2004 geändert. Sie sollen in regelmäßigen Abständen neu diskutiert und gegebenenfalls modifiziert werden